Behandlungsablauf & Kosten
Erstgespräch
Das diagnostischen Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie haben ausreichend Zeit Ihr Anliegen zu schildern. Sie können sich einen Eindruck von uns und unserer Arbeitsweise machen. Am Ende des Erstgesprächs können wir Ihnen eine vorläufige Rückmeldung zur weiteren Behandlungsplanung geben.
Vielleicht möchten Sie sich im Anschluss noch die Zeit nehmen und das Gespräch, beispielsweise bei einem Spaziergang am Starnberger See nachwirken lassen. Entwickelt sich bei Ihnen ein Gefühl gut gemeinsam zusammen arbeiten zu können? Stimmt die Chemie, können Sie am Ende des Erstgesprächs den nächsten Termin vereinbaren.
Die psychotherapeutische Behandlung findet in der Regel in wöchentlichen Sitzungen mit jeweils 50 min statt.
Privat Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in unserer Praxis von privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen jeweils gemäß Ihrem Versicherungsvertrag übernommen.
Fragen Sie bitte Ihre private Krankenversicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer ambulanten Verhaltenstherapie durch den Psychologischen Psychotherapeuten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine ohne vorherige Genehmigung. Sollten wir uns danach entschließen eine Psychotherapie (Kurzzeit oder Langzeit) gemeinsam zu starten, wird unsererseits ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt (ausgenommen bei Selbstzahlern – siehe unten). Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird von Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe getragen.
Gesetzlich Versicherte
Da wir eine Privatpraxis sind, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Dabei ist der Nachweis entscheidend, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) in Ihrer Nähe, bekommen haben. Gerne beraten wir Sie über eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Beihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) erfolgt in der Regel problemlos.
Selbstzahler
Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung anfallenden Kosten selbst zu tragen. Hier müssen keine Formalitäten erfüllt werden, um mit der Therapie beginnen zu können. Es besteht eine absolute Diskretion gegenüber Ihrer Krankenkasse, sodass Ihre Anonymität gewahrt bleiben kann, d.h. die Krankenkasse erhält keine Diagnose und keinen Bescheid über Ihre Therapie. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Unser Honorar richtet sich nach dem aktuellen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching/Beratung und Therapie für Paare sind nur als Selbstzahler möglich, da dies keine Leistung der Krankenversicherung darstellt.
Vereinbarte Sitzungstermine können bis 48 Stunden im Vorhinein abgesagt werden. Bei späteren Absagen wird ein Ausfallhonorar von 100 Euro berechnet, sofern der Termin nicht noch kurzfristig anderweitig zu vergeben ist.